GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

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LimonenFalter
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GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von LimonenFalter »

Hallo Leute,

ich hab mir * bei einem Händler * eine RD04 gekauft (mein erste Motorrad *). Nichts böses Ahnend bin ich damit dieses Jahr rund 1500km gefahren. Gestern wollt ich nun mal den Zustand von der GAW begutachten und zu meinem Schreck musste ich feststellen, dass die wohl ziemlich hinüber ist (siehe Foto). Ritzel saß auch schon sehr locker drauf und hatte ziemlich viel Spiel.

Ich gehe Mal, davon aus, dass so ein Schaden nicht in den letzten 1500km entsteht die ich damit gefahren bin. Beim Kauf hab ich nach dem Zustand der Welle gefragt. Der Händler meinte das wurde nicht überprüft und er wüsste auch nichts davon, dass die Rd04 da Anfällig wäre. Ob man das noch abchecken könnte hab ich gefragt. Wär zu aufwendig hat er geantwortet.
Ich hab mein Vertrauen walten lassen und das Motorrad gekauft.

So, was kann ich da jetzt machen? Gewährleistung hab ich, da Kauf vom Händler. Muss dieser für den Schaden aufkommen? Fällt sowas in die Gewährleistung?


Würd mich freuen wenn jemand Rat spenden kann, bin in solchen Belangen noch ein bissl planlos :)
Lg, Philipp


* edited
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Zuletzt geändert von LimonenFalter am Di 9. Jan 2018, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
herb
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von herb »

Hallo, Philipp,

die Gewährleistungsgschichtln sind immer mühsam...

1. Der Mangel darf nicht bereits bei Übernahme vorhanden und bekannt sein, davon kann man nach Deiner Schilderung ausgehen. Bei einer Reklamation innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf (geht sich bei Dir noch aus) vermutet der Gesetzgeber, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Gegenbeweis durch den Verkäufer ist zulässig, wird ihm aber offenbar schwerfallen, nachdem er gegen Deinen Vorschlag nicht nachschauen wollte.
2. Der Mangel darf nicht typisch sein für eine AT mit 78 tkm. Obwohl sicher manche hier im Forum das bestätigen würden, könnte man vor Gericht darüber trefflich streiten, da tritt dann der Herr Sachverständige auf.

Als erstes würde ich im Verhandlungsweg schauen, was der Händler - von mir aus unter dem Etikett "Kulanz" - bereit ist, zu tun. Wenn nett nix bringt und Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die das übernimmt, kannst Du´s darauf ankommen lassen. Ansonsten würde ich spätestens nach einem Anwaltbrief (Du beauftragst einen Anwalt, der dem Verkäufer mit dem Gericht droht) Schluss machen, weil Prozessrisiko und Schadenshöhe nicht in einer gesunden Relation zueinander stehen.

Herb
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von spezi266 »

Zumindest müßte der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Zur Reparatur wird man ihn nicht zwingen können, da diese den Wert des Fahrzeugs wahrscheinlich übersteigt.
Ob hier wegen der gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis etwas abgezogen werden kann ist fraglich. Gegenüber stehen die Kosten der Anmeldung.
Klar ist, dass du das Motorrad mit dem Getriebewellenschaden nicht gekauft hättest.
Zumindest einen eingeschriebenen Brief mit Sachstand und Forderung solltest du dem Händler noch vor Ablauf der Garantie senden.

LG vom Spezi
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LimonenFalter
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von LimonenFalter »

Danke für die Antworten!
Hab das Motorrad heute beim Händler zur Begutachtung abgeliefert (rechtzeitig vor Ablauf der Frist).
Rechtsschutzversicherung hab ich, aber noch nicht verständigt. Ich hoffe darauf, dass das nicht nötig sein wird.

Jetzt heißts mal abwarten was der Händler dazu sagt.
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LimonenFalter
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von LimonenFalter »

Also, sorry für die etwas späte Antwort!
Ich bin ein wenig paranoid und wollte nicht, dass der Händler hier vielleicht mitließt und von meiner Strategie erfährt :rolleyes:

Grundsätzlich war der Händler schon kooperativ und nicht allzu ungut. Nach längerem herumtelefonieren und verhandeln hatte ich folgende Angebote:
-Motorrad zurückgeben und Kaufpreis abzüglich 200€ (weil ich "schon" 2000km gefahren bin. Macht das Kraut natürlich fett bei 80kkm) rückerstattet.
-Bei ihm reaparieren lassen mit 800€ Selbstbehalt
-Motorrad behalten und 400€ Entschädigung bekommen

Hab mich dann für die 400€ entschieden und das Motorrad diesen Dienstag abgeholt.
Reparieren lassen stand sowieso außer Frage und zurückgeben kam mir auch nicht in den Sinn. Die ewige Suche nach einem neuen Rad wollt ich mir nicht schonwieder antun. Außerdem find ichs ganz interessant den Motor auch mal von innen kennenzulernen :)


Die Reparatur hat schon begonnen. Zylinder sind herunten. Morgen gehts weiter mit der Kupplung und Lichtmaschine.
Dazu werde ich in den nächsten Tagen auch noch Thread eröffnen um ein bisschen von meinen Erfahrungen zu berichten. Könnte ja für den ein oder anderen Interessant sein.
rd07
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von rd07 »

Du hast Dich entschieden die Reparatur selbst durchzuführen, wünsche Dir gutes gelingen. Mich würde interessieren, wieviel das Motorrad gekostet hat. Beim Gebrauchtkauf ist immer ein Risiko dabei. Ich vertraue auf die Ehrlichkeit des Verkäufers mehr bei einer Privatperson als beim Händler.
Religion - nein danke, ist nichts anderes als ein riesen Geschäft und unnötig wie ein Kropf.
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von xrvsiro »

400euro ?
Da gehen sich ja nichtmal die teile aus?
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Just
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von Just »

Die Welle allein kostet ca 150€
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von xrvsiro »

Alle lager,ölpumpe,welle,kolbenringe,kettenlaufschienen,dichtsatz original 1600!
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von xrvsiro »

Original honda;)
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von fussraste07 »

So Händlergeschichten im Forum sind ja rechtlich nicht immer ganz unproblematisch, ja.

Schön, dass es in diesem Fall zu einer gütlichen Einigung kam, und dass dir der Händler die drei Optionen gelassen hat - ich finde auch die Wandlung mit 200€ Abzug noch fair. Viel besser aber, als dass sie jemand anders bekommt, ist, dass du sie reparieren wirst, und die Bilder mit uns teilen magst! Auch davon lebt dieses Forum.

xrvsiro und Captain sind unsere Technikpäpste - aber das weißt mittlerweile eh. Du kannst ihnen vertrauen.
Handsäge haben wir keine da? Na gut, dann holen Sie einen Chirurgen!
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von pultquaeler »

In Wahrheit ist er mit 400 Euro Nachlass über das Ohr gehauen worden, so zumindest meine Meinung.

Mit 800 Selbstbehalt wäre er besser gefahren.
www.klausmotorreise.com
rd07
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von rd07 »

pultquaeler hat geschrieben:In Wahrheit ist er mit 400 Euro Nachlass über das Ohr gehauen worden, so zumindest meine Meinung.

Mit 800 Selbstbehalt wäre er besser gefahren.
Denke ich auch, und bei der Reparatur durch den Händler hätte er Gewährleistungsanspruch auf die Reparaturleistung gehabt.
Somit bleibt ihm nun nichts anderes mehr übrig, als das ganze durchzuziehen und zu hoffen, dass nicht weitere unangenehme Entdeckungen gemacht werden.
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LimonenFalter
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von LimonenFalter »

Danke für die Antworten und Meinungen! :top:

@rd07: 2900€ hab ich bezahlt. BJ 91, 80.000km. Gekauft im Juli letztes Jahr.


Ich möchte mal darstellen wie ich zu der Entscheidung gekommen bin.

Anhand Spezis Liste die er hier im Forum mal gepostet hat (Captain berichtete), hab ich mir vorm Verhandeln grob die Preise rausgesucht. (Teilenummern sind nicht aktuell. Dichtsätze zB nimmt man wie schon geschrieben von der RD07)

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91201MV1003 Simmering (Getriebeausgang)                           5
91204425003 Simmering (Schaltwelle)                               7
23220MV1000 Vorgelegewelle (GAW)                                224
91001MV1003 Radialkugell. 62/25 Hauptwelle                       20	
96406204010 Radialkugell. 6204U (HW/Vg.W.)                   2 x 15	 
91001MN5003 Radialkugell. 28x54x20,6 (NTN)                       20
90231MM5000 Stemmmutter f. Kuppl.-Korb                            6
90603MN4000 Seegerringe  3St.                                3 x  4
                                                               =330

Mit original Dichtsätzen:
06111MY1010 Dichtsatz A (Oberteil)                             +230
06112MY1010 Dichtsatz B (Unterteil)                             +94 	
                                                               =648
Mit Athena:
Athena Dichtsatz (A+B)                                          +90	
fehlende Dichtungen (?)                                         +30						
                                                               =450 
                                                     

Ich gehe davon aus der Händler hätte nicht die originalen Dichtungen genommen. Arbeitszeit wären nach seiner Aussage 10 Stunden. Bei angenommenen 40€ die ihm sein Mitarbeiter pro Stunde kostet wären wir schon auf rund 800€. Das heißt im Grunde hätte ich damit die Reparatur schon komplett bezahlt gehabt. Wer weiß ob der Händler überhaupt die Lager gewechselt hätte? Immerhin is ja nur die Welle kaputt. Alles andere hätte er womöglich unberührt gelassen. Und damit sind wir beim nächsten Punkt: Was wäre wenn er einen Schaden entdeckt? Er ruft mich an und sagt "Das, das, das und das is auch noch im Arsch. Muss gwechselt werden." Und plötzlich explodiert die Arbeitszeit und aus einem Wellentausch wird eine teure Motorüberholung. Überprüfen könnte ich seine Aussagen nur schlecht. Der Händler is ja zwei Stunden von mir entfernt. Der Punkt is, er könnte mir dann alles erzählen was er will. Würde ich die extra Reparaturen nicht wollen, müsste ich dann in ein paar Jahren erst Recht wieder den Motor öffnen.

Natürlich hätte ich Gewährleistung auf die Reparatur und er wird daher eine gewisse Motivation haben die Arbeit gründlich zu erledigen. Aber wenn nicht, steh ich womöglich in zwei Jahren wieder für ein paar Monate ohne Motorrad da und kann mich wieder wegen der Gewährleistung, Reparatur und Schuldfrage herumstreiten. Darauf hatte ich wenig Lust.

Ja, ich übertreibe wohl stark, aber ihr merkt schon ich hab kaum Vertrauen in den Händler. :rolleyes:



Bei der Eigenreparatur werd ich die oben geannnten Teile wechseln. (Mit dem Athena Dichtsatz.) Bin also irgendwo bei 450€. Dazu kommen dann noch Schmier-, Dichtmittel und andere Kleinigkeiten.
Alles was ich dann noch finde was auch getauscht gehört seh ich als Zusatzinvestition. Klar wirds teurer, aber das Motorrad ist ja dann auch wieder mehr wert weil es länger hält. Außerdem weiß ich dann wirklich was Sache ist und in welchem Zustand der Motor ist. Bei der Beurteilung von den Verschleißteilen wird mich unser werter Spezi freundlicherweise unterstützen.



Die 400€ Entschädigung sind übrigens auf meinen Mist gewachsen. Ich dachte mir warum sollte er mir überhaupt was geben, da er sowohl bei Rücknahme als auch Reparatur nicht wirklich Verlust macht. Um ihn nicht zu verärgern hab ich also tief angesetzt. Dass ich da falsch gedacht hab, war mir klar als er das Angebot ohne zu zögern angenommen hat :oops: Bin aber trotzdem zufrieden damit. Auch wenn einige von euch das nicht so positiv sehen :-)
Zuletzt geändert von LimonenFalter am Mi 7. Mär 2018, 18:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von xrvsiro »

Das wichtigste ist das eine twin auf der strasse bleibt und du freude damit hast.der rest ist nebensache!
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Hundatwassa
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Re: GAW Schaden auf Gewährleistung richten lassen?

Beitrag von Hundatwassa »

so is, schwamm drüber.. :bussi: wichtig ist, dass des Moperl wieder auf die Straße kommt, der Frühling is da :mrgreen: und dann genussvoll Meter machen :wheely:
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